Brand­schutz­tü­ren & Feststellanlagen

Zen­tra­ler Bestand­teil des vor­beu­gen­den Brandschutzes

Brand­schutz­tü­ren sind ein zen­tra­ler Bestand­teil des vor­beu­gen­den Brand­schut­zes. Sie ver­hin­dern im Brand­fall die Aus­brei­tung von Feu­er und Rauch und leis­ten damit einen ent­schei­den­den Bei­trag zum Schutz von Men­schen­le­ben und Sachwerten.

Fest­stell­an­la­gen ermög­li­chen es, Brand­schutz­tü­ren im Nor­mal­be­trieb offen zu hal­ten, ohne die Schutz­funk­ti­on im Ernst­fall zu beeinträchtigen.

Funk­ti­on von Feststellanlagen

Fest­stell­an­la­gen hal­ten Brand­schutz­tü­ren mit­tels elek­tro­ma­gne­ti­scher Vor­rich­tun­gen in geöff­ne­ter Posi­ti­on. Im Brand­fall oder bei Rauch­erken­nung wird die Tür auto­ma­tisch frei­ge­ge­ben und schließt selbstständig.

Bestand­tei­le einer Fest­stell­an­la­ge sind in der Regel:

  • Tür­haft­ma­gne­te oder Feststellvorrichtungen
  • Rauch­mel­der (punkt­för­mig oder linienförmig)
  • Ener­gie­ver­sor­gung und Steuerung
  • Hand­aus­lö­se­tas­ter


Nur das kor­rek­te Zusam­men­spiel aller Kom­po­nen­ten gewähr­leis­tet eine zuver­läs­si­ge Funktion.

Ein­satz­be­rei­che

Brand­schutz­tü­ren mit Fest­stell­an­la­gen wer­den über­all dort ein­ge­setzt, wo Brand­schutz und täg­li­che Nut­zung mit­ein­an­der ver­ein­bart wer­den müs­sen, zum Bei­spiel in:

  • öffent­li­chen Gebäuden
  • Kran­ken­häu­sern und Pflegeeinrichtungen
  • Schu­len und Kindergärten
  • Büro- und Verwaltungsgebäuden
  • Indus­trie- und Gewerbebauten


Sie sor­gen für freie Ver­kehrs­we­ge, ohne die Brand­schutz­an­for­de­run­gen zu vernachlässigen.

Sicher­heit & gesetz­li­che Vorgaben

Fest­stell­an­la­gen unter­lie­gen stren­gen gesetz­li­chen Vor­ga­ben und tech­ni­schen Richt­li­ni­en. Für Betrei­ber besteht die Pflicht, die Anlagen:

  • fach­ge­recht zu montieren
  • regel­mä­ßig zu warten
  • wie­der­keh­rend prü­fen zu lassen


Nur ord­nungs­ge­mäß gewar­te­te Fest­stell­an­la­gen erfül­len ihre Schutz­funk­ti­on und sind im Scha­dens­fall rechtssicher.

Vor­tei­le von Fest­stell­an­la­gen an Brandschutztüren

  • siche­re Offen­hal­tung von Brandschutztüren
  • auto­ma­ti­sche Schlie­ßung im Brand- oder Rauchfall
  • ver­bes­ser­te Barrierefreiheit
  • frei­er Per­so­nen- und Warenverkehr
  • Erhalt der vol­len Brandschutzfunktion


Indi­vi­du­el­le Lösun­gen im Brandschutz

Jede Brand­schutz­tür und jede bau­li­che Situa­ti­on stellt unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen an Fest­stell­an­la­gen. Fak­to­ren wie Tür­grö­ße, Tür­ge­wicht, Nut­zungs­häu­fig­keit und Umge­bungs­be­din­gun­gen müs­sen bei Pla­nung, Mon­ta­ge und War­tung berück­sich­tigt wer­den, um einen siche­ren und norm­ge­rech­ten Betrieb zu gewährleisten.