Ex-geschütz­te Türen

Brand­schutz­tü­ren mit Fest­stell­an­la­gen in Ex-Bereichen

In explo­si­ons­ge­fähr­de­ten Berei­chen gel­ten beson­ders hohe Anfor­de­run­gen an den vor­beu­gen­den Brand­schutz. Brand­schutz­tü­ren mit Fest­stell­an­la­gen in Ex-Berei­chen müs­sen nicht nur Feu­er und Rauch zuver­läs­sig zurück­hal­ten, son­dern gleich­zei­tig den spe­zi­el­len Vor­ga­ben des Explo­si­ons­schut­zes entsprechen.

Der Ein­satz geeig­ne­ter, zuge­las­se­ner Kom­po­nen­ten ist hier­bei zwin­gend erforderlich.

Beson­de­re Anfor­de­run­gen in Ex-Bereichen

Ex-Berei­che stel­len erhöh­te tech­ni­sche und sicher­heits­re­le­van­te Anfor­de­run­gen an Türen und Fest­stell­an­la­gen. Alle ein­ge­setz­ten Bau­tei­le müs­sen so aus­ge­führt sein, dass sie kei­ne Zünd­quel­len dar­stel­len und den gel­ten­den Explo­si­ons­schutz­vor­schrif­ten entsprechen.

Wesent­li­che Anfor­de­run­gen sind:

  • Ver­wen­dung von Ex-zuge­las­se­nen Komponenten
  • siche­re Ener­gie­ver­sor­gung und Steuerung
  • zuver­läs­si­ge Aus­lö­sung im Brand- oder Rauchfall
  • dau­er­haf­te Funk­ti­ons­si­cher­heit unter anspruchs­vol­len Umgebungsbedingungen


Funk­ti­on von Fest­stell­an­la­gen in Ex-Bereichen

Fest­stell­an­la­gen hal­ten Brand­schutz­tü­ren im Nor­mal­be­trieb offen und geben sie im Gefah­ren­fall auto­ma­tisch frei. Die Tür schließt selbst­stän­dig und stellt die brand­schutz­tech­ni­sche Abschot­tung sicher.

Typi­sche Komponenten:

  • Ex-geeig­ne­te Feststellvorrichtungen
  • zuge­las­se­ne Rauch­mel­der oder Auslöseeinrichtungen
  • siche­re Steu­er- und Energieeinheiten
  • manu­el­le Auslöseeinrichtungen


Nur eine fach­ge­recht abge­stimm­te Gesamt­lö­sung gewähr­leis­tet einen siche­ren Betrieb.

Typi­sche Einsatzbereiche

Brand­schutz­tü­ren mit Fest­stell­an­la­gen in Ex-Berei­chen fin­den Anwen­dung unter ande­rem in:

  • Indus­trie­an­la­gen mit explo­si­ons­fä­hi­ger Atmosphäre
  • Che­mie- und Produktionsbetrieben
  • Lager- und Abfüllbereichen
  • tech­ni­schen Betriebs­räu­men mit Ex-Zonen


Sie ermög­li­chen den täg­li­chen Betrieb bei gleich­zei­ti­ger Ein­hal­tung aller brand­schutz- und explo­si­ons­schutz­tech­ni­schen Vorgaben.

Sicher­heit, Nor­men & Betreiberpflichten

Fest­stell­an­la­gen in Ex-Berei­chen unter­lie­gen beson­ders stren­gen gesetz­li­chen und tech­ni­schen Regel­wer­ken. Betrei­ber sind ver­pflich­tet, die Anlagen:

  • norm­ge­recht zu montieren
  • regel­mä­ßig zu warten
  • wie­der­keh­rend prü­fen zu lassen


Nur ord­nungs­ge­mäß geprüf­te und doku­men­tier­te Anla­gen gewährleisten:

  • Per­so­nen- und Sachschutz
  • rechts­si­che­ren Betrieb
  • Ver­mei­dung von Haftungsrisiken


Vor­tei­le von Fest­stell­an­la­gen in Ex-Bereichen

  • siche­re Offen­hal­tung von Brand­schutz­tü­ren im Betrieb
  • auto­ma­ti­sche Schlie­ßung bei Rauch oder Brand
  • unein­ge­schränk­te Nut­zung von Ver­kehrs- und Fluchtwegen
  • Erhalt der Brand­schutz- und Explosionsschutzfunktion
  • zuver­läs­si­ger Betrieb auch unter anspruchs­vol­len Bedingungen


Anwen­dungs­ori­en­tier­te Lösungen

Jede Ex-Zone und jede bau­li­che Situa­ti­on erfor­dert eine indi­vi­du­ell abge­stimm­te Lösung. Tür­typ, Umge­bungs­ein­flüs­se, Nut­zungs­fre­quenz und Schutz­klas­se müs­sen bei Pla­nung, Mon­ta­ge und War­tung berück­sich­tigt wer­den, um einen dau­er­haft siche­ren und norm­kon­for­men Betrieb zu gewährleisten.